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Lizenzvereinbarung (Nutzungsbedingungen)

SaaS-Plattform für Field-Service-Management & Routenoptimierung

Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026 · Version: 2026-05-05-v3

Dies ist eine deutsche Übersetzung des Originaldokuments in englischer Sprache zu Informationszwecken. Im Streitfall ist die englische Originalfassung maßgeblich.

Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung") regelt die Nutzung der Field-Service-Management- und Routenoptimierungs-Software-as-a-Service, die bereitgestellt wird von:

Trailo Software OÜ (in Gründung / asutamisel)
Vertreten durch Felix Bächle (Founder & Managing Director)
Geschäftssitz: [wird nach Eintragung ergänzt — voraussichtlich c/o Xolo, Tallinn, Estland]
Eingetragen im estnischen Handelsregister (Äriregister) unter Registrikood: [wird bei Eintragung zugeteilt]
E-Mail: legal@trailo.io

(nachfolgend „Trailo", „wir", „uns")

Indem du auf „Subscribe" klickst, einen kostenpflichtigen Plan abonnierst (direkt oder nach einem Free-Trial), ein bezahltes Konto erstellst, eine Zahlung abschließt oder die Software nutzt, stimmst du („Customer", „du") dieser Vereinbarung zu. Wenn du nicht zustimmst, nutze die Software nicht.

1. Vertragsgegenstand und Definitionen

1.1 Leistungsbeschreibung

Trailo ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform für Field-Service-Management und Tourenplanung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem vom Customer gewählten Plan (Starter, Professional oder Enterprise) und der jeweils geltenden Trailo-Preistabelle. Im Standardumfang umfasst die Software:
  • (a) Tourenplanung und Disposition. Anlegen und Verwalten von Schichten, Stops und Aufgaben; Drag-&-Drop-Zuweisung von Stops zu Fahrzeugen und Fahrern; Multi-Depot-Unterstützung.
  • (b) Routenoptimierung. Heuristische Optimierung der Stop-Reihenfolge je Schicht („Plan Day"/„Bulk Plan"). Die Optimierung basiert auf Open-Source-Solvern (z. B. VROOM) und liefert eine angemessene, jedoch keine mathematisch garantiert optimale Lösung.
  • (c) Karten- und Geodatendarstellung. Visualisierung von Routen, Stops und Depots auf interaktiven Karten unter Verwendung von Drittanbieter-Kartenmaterial (siehe DPA, Anhang 1).
  • (d) Stamm- und Ressourcenverwaltung. Anlage und Pflege von Fahrzeugen, Fahrern, Kunden, Niederlassungen, Depots und benutzerdefinierten Feldern.
  • (e) Aufgaben mit Wiederholung. Definition fester und flexibler Tasks inklusive Wiederholungs-Patterns (täglich, wöchentlich, monatlich).
  • (f) Reporting. KPI-Dashboard, Auslastungsübersicht, PDF- und CSV-Export.
  • (g) Mehrbenutzer-Zugang. Rollenbasierte Zugriffskontrolle (Admin/Planer/Fahrer), Multi-Faktor-Authentifizierung.
  • (h) Mehrsprachigkeit. Deutsch, Englisch und Niederländisch.
  • (i) Plan-spezifische Zusatzfunktionen. Fragebogen-Builder, REST-API, Sandbox-Mode, Kalender-Integrationen (Google/Outlook), CSV-Import, KI-gestützte Planung. Die Verfügbarkeit dieser Funktionen ist plan-abhängig und in der Order Form bzw. der Trailo-Preistabelle aufgeführt.
  • (j) Software-Updates. Funktions-Updates, Bug-Fixes und Sicherheits-Patches im Rahmen der Subscription.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere: Hardware (Fahrzeuge, mobile Endgeräte, Tracker, Telematik-Komponenten); Lager-, Bestands- oder Buchhaltungs-Funktionen; Tachograph-, Lenkzeit- oder Arbeitszeit-Compliance-Prüfung; rechtliche Beratung in Verkehrs-, Daten- oder Arbeitsrecht; sowie Funktionen oder Integrationen, die ausdrücklich als „Beta", „Preview", „Early Access" oder ähnlich gekennzeichnet sind (siehe Abschnitt 9.4).

Trailo darf den Funktionsumfang im Rahmen der Software-Weiterentwicklung jederzeit ändern, erweitern oder ohne Ersatz einstellen. Wesentliche, für den Customer nachteilige Änderungen werden in zumutbarer Frist angekündigt; die Kündigungsrechte des Customers nach Abschnitt 3 bleiben unberührt.

1.2 Definitionen

In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
  • „Software" bezeichnet die in Abschnitt 1.1 beschriebene cloudbasierte Field-Service-Management- und Tourenplanungs-Plattform, die Trailo unter dem Namen „Trailo" betreibt, einschließlich aller im jeweiligen Plan freigeschalteten Funktionen, Integrationen, APIs und Updates.
  • „Dokumentation" bezeichnet Anwender-Handbücher und technische Dokumentation, die Trailo über In-Product-Hilfe, das Support-Portal oder anderweitig bereitstellt.
  • „Order Form" bezeichnet die Online-Subscription-Seite, Plan-Auswahl-Seite oder das schriftliche Bestelldokument mit dem vom Customer gewählten Plan, der Laufzeit, der Fahrzeug-Quote und den anwendbaren Gebühren.
  • „Active Vehicle" bezeichnet einen Fahrzeug-Lizenz-Slot, der im Account des Customers konfiguriert ist und gegen die Fahrzeug-Quote in der Order Form gezählt wird. Die Anzahl der Active Vehicles wird am Ende jedes Kalendermonats gemessen.
  • „User" bezeichnet eine Einzelperson, die vom Customer berechtigt ist, die Software über den Account des Customers zu nutzen (Mitarbeiter, Fahrer, Disponenten, Administratoren).
  • „Affiliate" bezeichnet jede Einheit, die eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht.
  • „Personenbezogene Daten" hat die Bedeutung gemäß Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).
  • „DPA" bezeichnet den Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) zwischen den Parteien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, der integraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist.

2. Lizenzgewährung

2.1 Lizenz

Vorbehaltlich dieser Vereinbarung und der Zahlung der anwendbaren Gebühren gewährt Trailo dem Customer ein beschränktes, nicht-exklusives, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, widerrufliches Recht, die Software während der Laufzeit ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Customers zu nutzen.

2.2 Erlaubte Nutzung

Der Customer darf:
  • (a) die Software und Dokumentation bestimmungsgemäß nutzen;
  • (b) seinen Affiliates die Nutzung der Software unter demselben Account erlauben, wobei der Customer für die Compliance der Affiliates voll verantwortlich bleibt;
  • (c) seine Daten über verfügbare Funktionen konfigurieren und exportieren.

2.3 Beschränkungen

Der Customer darf nicht und stellt sicher, dass seine User nicht:
  • (a) die Software kopieren, modifizieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer soweit eine solche Beschränkung durch zwingendes Recht verboten ist;
  • (b) die Software Dritten auf einer Service-Bureau-, Resale-, Hosting-, White-Label- oder Outsourcing-Basis bereitstellen;
  • (c) die Software oder davon abgeleitete Benchmarking- oder Wettbewerbsinformationen nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Service zu entwickeln, zu trainieren oder zu unterstützen;
  • (d) technische Beschränkungen oder Sicherheitsmechanismen umgehen oder zu umgehen versuchen;
  • (e) den Zugriff über die plan-spezifischen Rate-Limits hinaus automatisieren oder Daten anders als über veröffentlichte API-Funktionen scrapen oder systematisch extrahieren;
  • (f) Eigentumsvermerke entfernen oder verschleiern.
Der Customer ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten unter seinen Accounts und für Handlungen und Unterlassungen seiner User.

2.4 Customer References

Mit der Nutzung der Software gewährt der Customer Trailo ein nicht-exklusives, weltweites, gebührenfreies Recht, den Firmennamen, Handelsnamen, die Marken und Logos des Customers („Marks") für den begrenzten Zweck zu nutzen, den Customer als Kunden von Trailo zu identifizieren — einschließlich auf Trailos Website, in Marketing-Materialien, Präsentationen und Werbekommunikation. Trailo wird die Marks gemäß angemessener Markennutzungs-Richtlinien des Customers verwenden und ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung keinen Eindruck einer Empfehlung erzeugen. Der Customer kann diese Erlaubnis jederzeit durch schriftliche Mitteilung widerrufen, woraufhin Trailo die weitere Nutzung der Marks innerhalb angemessener Zeit einstellt.

3. Laufzeit und Kündigung

3.1 Laufzeit

Diese Vereinbarung beginnt am Tag der Online-Akzeptanz durch den Customer (oder wie sonst in der Order Form festgelegt) und läuft für die gewählte Subscription-Laufzeit (die „Laufzeit"). Sofern nicht gemäß diesem Abschnitt 3 gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um aufeinanderfolgende Perioden gleicher Länge wie die Initial-Laufzeit.

3.2 Ordentliche Kündigung

  • (a) Der Customer kann zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen, indem er Trailo spätestens dreißig (30) Tage vor Ende dieser Laufzeit schriftlich Mitteilung macht.
  • (b) Trailo kann zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen, indem er dem Customer mindestens neunzig (90) Tage vor Ende schriftlich Mitteilung macht.
  • (c) EU-Data-Act-Override. Ungeachtet jeder festen Laufzeit kann der Customer diese Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von höchstens zwei (2) Monaten kündigen, soweit und in dem Maße dies nach Verordnung (EU) 2023/2854 („EU Data Act") oder anderem anwendbaren zwingenden Recht erforderlich ist. Nach Erhalt einer wirksamen Kündigung erbringt Trailo die Software weiter und unterstützt beim Datenexport während der Kündigungsfrist und erstattet — soweit nach geltendem Recht erforderlich — vorausbezahlte Gebühren anteilig für den ungenutzten Teil der Laufzeit.

3.3 Außerordentliche Kündigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei: (a) wesentlich gegen diese Vereinbarung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung heilt; oder (b) zahlungsunfähig wird, Insolvenz anmeldet, eine generelle Vermögensabtretung an Gläubiger vornimmt oder einen Verwalter bestellt bekommt.

3.4 Einstellung der Software (End-of-Life)

Trailo kann die Software ganz oder in wesentlichen Teilen nach freiem Ermessen einstellen, beispielsweise aus wirtschaftlichen, strategischen, technischen oder regulatorischen Gründen. In diesem Fall:
  • (a) Ankündigung. Trailo informiert den Customer mindestens neunzig (90) Tage vor dem geplanten Abschalt-Datum per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse und über In-Product-Benachrichtigung. Während dieser Ankündigungsfrist betreibt Trailo die Software in im Wesentlichen unveränderter Form weiter, vorbehaltlich notfallbedingter Wartung und Sicherheits-Updates.
  • (b) Datenexport. Während der Ankündigungsfrist und für mindestens dreißig (30) Tage nach dem Abschalt-Datum stellt Trailo dem Customer angemessene Mittel zum Export seiner Customer Data in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Im Übrigen gilt Abschnitt 3.5 (Folgen der Beendigung) entsprechend.
  • (c) Anteilige Erstattung. Trailo erstattet dem Customer den anteiligen Teil der vorausbezahlten Gebühren, der dem Zeitraum zwischen dem Abschalt-Datum und dem regulären Ende der laufenden Laufzeit entspricht, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Wirksamkeit der Einstellung. Bereits genutzte Zeiträume sind nicht erstattungsfähig.
  • (d) Ausschließliches Rechtsmittel. Im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang stellt die anteilige Erstattung nach (c) das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Customers im Falle einer Einstellung gemäß diesem Abschnitt 3.4 dar; weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn, Folgekosten oder Migrationsaufwand, sind ausgeschlossen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Abschnitte 10 (Haftungsbeschränkung) und 14 (Höhere Gewalt) bleiben unberührt.
  • (e) EU-Data-Act-Override. Soweit Verordnung (EU) 2023/2854 oder anderes anwendbares zwingendes Recht eine längere Frist, eine andere Form der Mitteilung, weitergehende Datenexport-Pflichten oder andere zwingende Verbraucher- oder Datenschutzrechte vorschreibt, gehen diese vor.

3.5 Folgen der Beendigung

Bei Beendigung oder Ablauf:
  • (a) endet das Recht des Customers zur Nutzung der Software sofort;
  • (b) muss der Customer die Nutzung der Software vollständig einstellen;
  • (c) kann der Customer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Wirksamkeit der Beendigung den Export seiner Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format anfordern;
  • (d) löscht Trailo innerhalb der folgenden dreißig (30) Tage die Customer-Daten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und der Löschbestimmungen der DPA.

3.6 Fortbestehen

Die Abschnitte 1 (Definitionen), 2.3 (Beschränkungen), 3.4(b)-(c) (Datenexport- und Erstattungspflichten bei Einstellung), 3.5 (Folgen der Beendigung), 3.6 (Fortbestehen), 4.4 (Verzug), 7 (Geistiges Eigentum), 8 (Datenschutz), 10 (Haftungsbeschränkung), 11 (Freistellung), 13 (Vertraulichkeit), 15 (Mitteilungen), 16 (Allgemeines) und alle ihrem Wesen nach fortbestehenden Bestimmungen bleiben über die Beendigung hinaus wirksam.

4. Gebühren, Abrechnung und Trial

4.1 Gebühren

Der Customer zahlt die Gebühren gemäß seinem gewählten Plan und der Anzahl Active Vehicles entsprechend Order Form und der jeweils geltenden Trailo-Preistabelle.

4.2 Währung, Steuern und Zahlungsdienstleister

Alle Gebühren sind in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und ähnlicher Transaktionssteuern, die der Customer zusätzlich zahlt, soweit anwendbar. Sofern das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG anwendbar ist, hat der Customer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Zahlungen werden über Trailos Zahlungsdienstleister (Stripe) im Namen des Customers verarbeitet.

4.3 Abrechnungszyklus

Gebühren sind im Voraus für den gewählten Abrechnungszyklus (monatlich oder jährlich) fällig. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und im Account des Customers bereitgestellt.

4.4 Verzug

Zahlt der Customer einen unstreitigen Betrag bei Fälligkeit nicht, kann Trailo (i) gesetzliche Verzugszinsen nach geltendem Recht berechnen und (ii) den Zugang gemäß Abschnitt 6 sperren.

4.5 Free Trial

Trailo kann für neue Accounts einen Free Trial von vierzehn (14) Tagen anbieten. Sofern der Customer nicht vor Ablauf des Trials kündigt, wird der Account am Ende des Trials automatisch in eine kostenpflichtige Subscription mit dem gewählten Plan und Abrechnungszyklus überführt. Trailo kann Trial-Bedingungen für Neuanmeldungen jederzeit ändern oder einstellen.

4.6 Plan-Änderungen

  • (a) Upgrades. Ein Upgrade (höherer Plan, höhere Fahrzeug-Quote oder Wechsel von monatlich auf jährlich) wird sofort wirksam und für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode anteilig berechnet.
  • (b) Downgrades. Ein Downgrade (niedrigerer Plan, niedrigere Fahrzeug-Quote oder Wechsel von jährlich auf monatlich) wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Bis dahin gilt der aktuelle Plan weiter.
  • (c) Fahrzeug-Quote. Übersteigt die Anzahl Active Vehicles am Ende eines Kalendermonats die Quote des aktuellen Plans, kann Trailo den Mehrverbrauch zum Per-Vehicle-Tarif abrechnen oder ein Upgrade verlangen.

4.7 Keine Erstattungen

Außer in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen (z. B. Abschnitt 3.2(c)) oder soweit zwingendes Recht es vorschreibt, sind Gebühren nicht erstattungsfähig.

4.8 Preisänderungen

Trailo kann Gebühren mit einer Vorankündigung von mindestens sechzig (60) Tagen ändern; solche Änderungen werden mit Beginn der nächsten Verlängerungs-Laufzeit wirksam. Das einzige Rechtsmittel des Customers gegen eine Preiserhöhung ist die Kündigung zum Ende der laufenden Laufzeit gemäß Abschnitt 3.2(a).

5. Verantwortlichkeiten des Customers

5.1 Verantwortlichkeiten

Der Customer ist verantwortlich für:
  • (a) jede Nutzung der Software unter seinen Accounts, einschließlich durch User und Affiliates;
  • (b) die Vertraulichkeit und Sicherheit seiner Login-Zugangsdaten und die Aktivierung der Multi-Faktor-Authentifizierung für Administrator-Accounts;
  • (c) die Einhaltung anwendbarer Gesetze und Verordnungen sowie die Nicht-Verletzung von Rechten Dritter durch alle Daten, Inhalte und Materialien, die in die Software eingebracht werden;
  • (d) das Vorhalten einer rechtlichen Grundlage nach DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Software sowie die Erfüllung seiner Pflichten als Verantwortlicher (Controller) im Sinne der DPA.

5.2 Acceptable Use

Der Customer darf nicht und stellt sicher, dass seine User nicht:
  • (a) die Software unter Verstoß gegen anwendbares Recht oder Verordnungen nutzen;
  • (b) Daten hochladen, verarbeiten oder übermitteln, die rechtswidrig, rechteverletzend, verleumderisch, schädlich, böswillig oder mit Schadsoftware behaftet sind;
  • (c) die Integrität, Sicherheit oder Performance der Software oder ihrer zugrundeliegenden Systeme beeinträchtigen oder stören;
  • (d) versuchen, sich unautorisierten Zugang zur Software, zugehörigen Systemen oder zu personenbezogenen Daten anderer Customer zu verschaffen;
  • (e) die Software für andere als ausdrücklich erlaubte Zwecke nutzen.
Trailo kann angemessene Maßnahmen ergreifen, einschließlich einer Sperrung des Zugangs gemäß Abschnitt 6, wenn der Customer gegen diesen Abschnitt 5 verstößt.

6. Sperrung

6.1 Gründe

Trailo kann den Zugang des Customers zur Software ganz oder teilweise temporär sperren, wenn:
  • (a) der Customer wesentlich gegen diese Vereinbarung verstößt;
  • (b) der Customer einen unstreitigen Betrag bei Fälligkeit über eine angemessene Heilungsfrist hinaus nicht zahlt;
  • (c) eine solche Sperrung erforderlich ist, um die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Software, der Daten anderer Customer oder Trailos Infrastruktur zu schützen; oder
  • (d) Trailo durch geltendes Recht oder Anordnung einer zuständigen Behörde dazu verpflichtet ist.

6.2 Benachrichtigung

Soweit zumutbar wird Trailo vor der Sperrung Mitteilung machen und dem Customer Gelegenheit geben, das zugrundeliegende Problem zu beheben. Die Sperrung beschränkt sich auf das nach den Umständen erforderliche Maß und Dauer.

6.3 Wiederherstellung

Trailo stellt den Zugang umgehend wieder her, sobald die Sperrgründe entfallen sind.

7. Geistiges Eigentum

7.1 Eigentum

Trailo behält alle Rechte, Titel und Anteile an der Software, der Dokumentation und allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten, einschließlich Modifikationen, Verbesserungen und Bearbeitungen.

7.2 Customer Data

Im Verhältnis der Parteien behält der Customer alle Rechte an Daten, die er über die Software hochlädt, generiert oder anderweitig verarbeitet („Customer Data"). Der Customer gewährt Trailo eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zum Hosten, Speichern, Verarbeiten und Übermitteln von Customer Data, soweit dies zur Bereitstellung der Software und zur Erfüllung der Pflichten Trailos aus dieser Vereinbarung erforderlich ist.

7.3 Aggregierte und de-identifizierte Daten

Trailo kann aggregierte und de-identifizierte Daten, die aus der Nutzung der Software durch den Customer abgeleitet sind, zum Betrieb, zur Analyse, Entwicklung, Verbesserung und Vermarktung der Software nutzen, sofern solche Daten den Customer, dessen Affiliates, User oder einzelne Personen nicht identifizieren.

7.4 Feedback

Vorschläge oder Feedback des Customers oder seiner User darf Trailo ohne Einschränkung oder Verpflichtung nutzen, einschließlich der Aufnahme in die Software.

8. Datenschutz

8.1 Jede Partei hält das anwendbare Datenschutzrecht ein, insbesondere die DSGVO. In Bezug auf personenbezogene Daten, die Trailo im Auftrag des Customers im Zusammenhang mit der Software verarbeitet, ist der Customer Verantwortlicher (Controller) und Trailo Auftragsverarbeiter (Processor).

8.2 Die DPA ist in diese Vereinbarung integriert und bildet einen integralen Bestandteil. Im Konfliktfall zwischen dieser Vereinbarung und der DPA in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten geht die DPA vor.

8.3 Sub-Prozessoren. Der Customer autorisiert Trailo, die im Anhang 1 der DPA aufgeführten Sub-Prozessoren einzusetzen und neue Sub-Prozessoren unter den in der DPA festgelegten Bedingungen einzusetzen.

9. Gewährleistung und Haftungsausschluss

9.1 Befugnis

Jede Partei sichert zu, die volle Befugnis zum Abschluss dieser Vereinbarung zu haben.

9.2 Beschränkte Gewährleistung

Trailo gewährleistet, dass die Software während der Laufzeit bei normaler Nutzung im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktioniert. Das ausschließliche Rechtsmittel des Customers und die alleinige Verpflichtung Trailos bei Verletzung dieser Gewährleistung besteht darin, die Nicht-Konformität mit angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen zu beheben.

9.3 Ausschluss

Soweit nicht ausdrücklich angegeben, werden die Software und Dokumentation „as is" und „as available" bereitgestellt. Im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang schließt Trailo alle anderen Gewährleistungen aus, ob ausdrücklich, konkludent oder gesetzlich, einschließlich der konkludenten Gewährleistungen der Marktfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, zufriedenstellenden Qualität, Genauigkeit und Nicht-Verletzung von Rechten Dritter.

9.4 Beta-Funktionen

Trailo kann von Zeit zu Zeit Funktionen als „Beta", „Preview", „Early Access" oder ähnlich kennzeichnen. Solche Funktionen werden zu Evaluierungszwecken „as is" bereitgestellt, können jederzeit modifiziert oder eingestellt werden und unterliegen nicht der Gewährleistung in Abschnitt 9.2 oder den Service-Levels in Abschnitt 12.

9.5 Drittanbieter-Integrationen und KI-Features

Soweit die Software mit Diensten Dritter integriert ist oder auf diese angewiesen ist (einschließlich z. B. Routing-Engines, Kalender-Anbietern oder Large-Language-Model-APIs, die vom Customer mit eigenem API-Key aktiviert werden), ist Trailo nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit, Genauigkeit oder Ausgaben dieser Drittdienste. Der Customer ist verpflichtet, Ausgaben vor operativer Nutzung zu überprüfen und zu validieren.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang ist die gesamte aggregierte Haftung Trailos aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, der Software oder der DPA in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten auf den Betrag begrenzt, den der Customer in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsauslösenden Ereignis an Trailo gezahlt hat.

10.2 Im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang haftet keine Partei für indirekte, Begleit-, Folge-, Sonder-, exemplarische oder Strafschäden oder für entgangenen Gewinn, Umsatz, Geschäft, Goodwill oder erwartete Einsparungen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

10.3 Carve-Outs. Die Beschränkungen in 10.1 und 10.2 gelten nicht für: (a) Haftung, die nach geltendem zwingenden Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (in Estland einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit); (b) Freistellungspflichten einer Partei nach Abschnitt 11; (c) Zahlungsverpflichtungen des Customers; (d) Verletzung der Vertraulichkeit (Abschnitt 13) durch vorsätzliches Fehlverhalten.

11. Freistellung

11.1 Trailo-Freistellung

Trailo verteidigt den Customer gegen Drittansprüche, die behaupten, dass die berechtigte Nutzung der Software durch den Customer in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und der Dokumentation Schutzrechte Dritter verletzt, und zahlt rechtskräftig zugesprochene Schäden (oder von Trailo genehmigte Vergleichsbeträge), die unmittelbar auf einen solchen Anspruch zurückzuführen sind.

11.2 Ausnahmen

Abschnitt 11.1 gilt nicht für Ansprüche, die entstehen aus: (a) Modifikationen der Software, die nicht von Trailo vorgenommen oder autorisiert wurden; (b) Kombination der Software mit nicht von Trailo bereitgestellten oder autorisierten Produkten, Daten oder Diensten; (c) fortgesetzter Nutzung der Software durch den Customer nach Trailos Aufforderung zur Einstellung; (d) Nutzung unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder die Dokumentation; (e) Customer Data.

11.3 Trailo-Rechtsmittel

Wenn die Software Gegenstand eines Verletzungsanspruchs ist oder nach Trailos Einschätzung wahrscheinlich wird, kann Trailo nach eigenem Ermessen (i) das Recht zur fortgesetzten Nutzung beschaffen, (ii) die Software so modifizieren, dass keine Verletzung mehr vorliegt, unter Beibehaltung im Wesentlichen gleichwertiger Funktionalität, oder (iii) den betroffenen Teil der Software einstellen und vorausbezahlte Gebühren für den ungenutzten Teil erstatten.

11.4 Customer-Freistellung

Der Customer stellt Trailo frei und hält Trailo schadlos von und gegen Drittansprüche, Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die entstehen aus oder in Zusammenhang stehen mit: (a) der Nutzung der Software durch den Customer oder seine User unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht; (b) Customer Data, einschließlich Behauptungen, dass diese Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen; (c) Nichteinhaltung der Customer-Pflichten als Verantwortlicher nach DSGVO.

11.5 Verfahren

Die freigestellte Partei wird: (a) die freistellende Partei umgehend über den Anspruch informieren; (b) der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über Verteidigung und Vergleich überlassen (wobei kein Vergleich, der dem Freigestellten Verpflichtungen oder Eingeständnisse auferlegt, ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung — die nicht unangemessen verweigert wird — abgeschlossen werden darf); und (c) angemessene Kooperation auf Kosten der freistellenden Partei leisten.

12. Verfügbarkeit und Support

12.1 Bereitstellung

Trailo wird angemessene wirtschaftliche Anstrengungen („best efforts") unternehmen, die Software dem Customer zur Nutzung bereitzustellen. Trailo gibt jedoch keine Verfügbarkeitsgarantie ab und sichert keine bestimmten Uptime-, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten zu. Insbesondere garantiert Trailo nicht, dass die Software ununterbrochen, fehlerfrei, sicher oder zu jeder Zeit erreichbar ist.

12.2 Geplante und Notfall-Wartung

Trailo kann jederzeit geplante oder notfallbedingte Wartungen durchführen, einschließlich Migrationen, Deployments und Sicherheits-Updates. Geplante Wartungen werden — soweit zumutbar — vorab per E-Mail oder In-Product-Benachrichtigung angekündigt; Notfall-Wartungen können ohne Vorankündigung erfolgen. Wartungsbedingte Nichtverfügbarkeit gilt nicht als Vertragsverletzung.

12.3 Drittdienste

Die Verfügbarkeit der Software hängt von Drittdiensten ab (insbesondere Hosting-, Datenbank-, Routing-, Geocoding-, E-Mail- und Zahlungs-Anbietern; siehe DPA, Anhang 1). Ausfälle, Performance-Einbußen oder Funktionsänderungen dieser Drittdienste, Internet-Infrastrukturausfälle, Cyber-Angriffe sowie Störungen außerhalb der zumutbaren Kontrolle Trailos sind keine Pflichtverletzung Trailos.

12.4 Support

Trailo bietet technischen Support nach Best-Effort-Prinzip per E-Mail (support@trailo.io) oder über den In-Product-Support-Kanal an. Anfragen werden vorrangig an europäischen Werktagen (Montag bis Freitag) bearbeitet. Es gelten keine zugesicherten Reaktions- oder Lösungszeiten, sofern nicht ausdrücklich in einer Order Form schriftlich anders vereinbart. Anfragen können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.

12.5 Keine Service-Credits

Im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Customers für eine etwaige Nichtverfügbarkeit oder einen Mangel der Software die fortgesetzte Bereitstellung der Software gemäß dieser Vereinbarung sowie die in Abschnitt 9.2 beschriebene Mängelbehebung. Es gelten keine Service-Credits, Erstattungen, Vertragsstrafen oder pauschalen Schadenersatzansprüche, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

13. Vertraulichkeit

13.1 Jede Partei (die „Empfangende Partei") hält alle nicht-öffentlichen Informationen geheim, die ihr von der anderen Partei (der „Offenlegenden Partei") als vertraulich gekennzeichnet überlassen werden oder die vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind („Vertrauliche Informationen"), und nutzt sie ausschließlich zur Erfüllung dieser Vereinbarung.

13.2 Die Empfangende Partei schützt Vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt, die sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt.

13.3 Die Pflichten dieses Abschnitts 13 gelten nicht für Informationen, die: (a) ohne Vertragsverletzung öffentlich verfügbar sind oder werden; (b) der Empfangenden Partei vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren; (c) rechtmäßig von einem Dritten ohne Beschränkung erlangt wurden; oder (d) unabhängig ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

13.4 Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen offenlegen, soweit gesetzlich oder durch behördliche Anordnung erforderlich, sofern sie der Offenlegenden Partei (soweit rechtlich zulässig) umgehend Mitteilung macht und angemessene Unterstützung beim Erlangen einer Schutzanordnung leistet.

14. Höhere Gewalt

14.1 Keine Partei haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung in der Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung (außer Zahlungsverpflichtungen), wenn dies auf ein Höhere-Gewalt-Ereignis im Sinne von § 103 des estnischen Schuldrechtsgesetzes (Võlaõigusseadus) oder vergleichbarer Bestimmungen geltenden Rechts zurückzuführen ist.

14.2 Höhere-Gewalt-Ereignisse umfassen ohne Einschränkung: höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Feuer, Flut, Epidemien oder Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks oder Arbeitskämpfe, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Internet-Infrastruktur, Ausfälle von Hosting-Anbietern oder anderen Drittlieferanten, Cyber-Angriffe und sonstige Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei.

14.3 Die betroffene Partei wird die andere Partei so bald wie zumutbar über das Höhere-Gewalt-Ereignis informieren und angemessene wirtschaftliche Anstrengungen zur Schadensminderung unternehmen.

14.4 Dauert ein Höhere-Gewalt-Ereignis mehr als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei die betroffene Subscription durch schriftliche Mitteilung ohne Haftung kündigen, vorbehaltlich anwendbaren zwingenden Rechts.

15. Mitteilungen

15.1 Mitteilungen an Trailo sind an legal@trailo.io zu senden, mit Kopie an Trailos Geschäftssitz.

15.2 Mitteilungen an den Customer werden an die mit dem Account verknüpfte E-Mail-Adresse oder eine andere vom Customer schriftlich angegebene Adresse gesendet.

15.3 Mitteilungen gelten als zugegangen: (a) per E-Mail am Tag der erfolgreichen Übermittlung (während Geschäftszeiten, andernfalls am nächsten Werktag); (b) per Postversand drei (3) Werktage nach Aufgabe per Einschreiben.

16. Allgemeines

16.1 Abtretung. Der Customer darf diese Vereinbarung weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung Trailos abtreten, außer an einen Affiliate oder im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf, einer Fusion oder einem Asset Sale, sofern der Übernehmer kein Wettbewerber Trailos ist. Trailo kann diese Vereinbarung an einen Affiliate oder im Zusammenhang mit Unternehmensverkauf, Fusion oder Asset Sale abtreten.

16.2 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Estland, ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Grundsätze. Das UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) findet keine Anwendung. Die englische Originalfassung dieser Vereinbarung ist im Streitfall maßgeblich; diese deutsche Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken.

16.3 Gerichtsstand. Die Gerichte von Tallinn, Estland, haben ausschließliche Zuständigkeit für jeden Streit aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, unbeschadet zwingender Verbraucherschutzregeln und Art. 79 DSGVO.

16.4 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam, und die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

16.5 Kein Verzicht. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt weder als Verzicht auf diese Bestimmung noch auf das Recht, sie später durchzusetzen.

16.6 Änderungen durch Trailo. Trailo kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Customer mindestens dreißig (30) Tage vor Wirksamkeit kommuniziert. Fortgesetzte Nutzung der Software nach dem Wirksamkeitsdatum modifizierter Bedingungen gilt als Zustimmung. Akzeptiert der Customer die modifizierten Bedingungen nicht, ist sein einziges Rechtsmittel die Kündigung zum Ende der laufenden Laufzeit gemäß Abschnitt 3.2(a).

16.7 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit der DPA, der Order Form und Trailos jeweils geltender Preistabelle, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Verständnisse.

16.8 Elektronische Annahme. Die Annahme auf elektronischem Weg (Klick auf „Akzeptieren", „Subscribe" oder ähnlich) ist rechtsverbindlich und hat dieselbe Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.